Amtliche Dienstleistungen


Hauptuntersuchung (HU)

 Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" (AU) für Ihr Fahrzeug durch. 

Erfahren Sie mehr.






Änderungsabnahmen

 Die Änderungsabnahme für Ihr Auto (Räder/Reifen, An- & Umbauten, Tieferlegung, AHK) gibt's bei uns.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung).
Erfahren Sie mehr.




Oldtimerbegutachtung
(H-Kennzeichen)

Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO.
Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure  berechtigt, Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).
Erfahren Sie mehr.



Gasanlagenprüfung (GWP, GAP, GSP)

Prüfingenieure der GTÜ führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) durch. Viele unserer Prüfingenieure können zudem Gassystemeinbauprüfungen, (GSP), Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gasanlagenprüfungen an bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN/EN 1949 G607 durchführen.

Erfahren Sie mehr.



Tempo 100 für Anhänger

Wenn mit einem Anhänger 100 km/h gefahren werden
soll, ist ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers nötig. Dabei wird der Anhänger bezüglich seiner Ausstattung (z. B. Bremse, Schwingungsdämpfer, Stabilisierungseinrichtung) mit einem X-Faktor klassifiziert.
Mittels § 13 FZV kann von einem GTÜ-Prüfingenieur ein
Vorschlag zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere erstellt
werden. Auf dessen Grundlage erfolgt ein Eintrag beim Straßenverkehrsamt in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (neuer Fahrzeugschein), und eine gesiegelte „Tempo 100“-Plakette wird vom Straßenverkehrsamt ausgehändigt. Diese muss am Heck des Anhängers angebracht werden.
Erfahren Sie mehr.


BOKraft

Untersuchungen zur "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Gerne führen wir Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxen, Mietwagen, Omnibusse und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.




 
E-Mail
Anruf